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Sozialversicherungspflicht bei Jobs
Viele Studenten arbeiten während des Studiums nebenher.
Um was für Tätigkeiten es sich dabei genau handelt ist wichtig für die Frage, ob Beiträge zu einzelnen Zweigen der Sozialversicherung zu zahlen sind oder nicht. Auch der Zeitraum und der Zeitpunkt sind von Bedeutung.

Grundsätzlich gilt, daß Sie in der Beschäftigung versicherungsfrei sind, sofern die Arbeit ein geregeltes Studium nicht behindert. Hierfür wurden bestimmte Kriterien festgesetzt. Anhand unserer Übersicht können Sie Ihre persönliche Situation einschätzen. (Anmerkungen: KV=Krankenversicherung, PV=Pflegeversicherung, RV=Rentenversicherung, ALV=Arbeitslosenversicherung)

Anerkennungsjahr (Berufspraktika von Erziehern/Erzieherinnen), Praktikum von Ärzten (AIP), Praktikum der Apotheker (Kandidaten der Pharmazie)

Referendarzeit der Lehrer und Juristen

Diplomarbeit im Betrieb


* * * Kein Zusatzbeitrag im Jahr 2010 ! * * *


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