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Daten zur Beitragsabführung

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Lohnfortzahlung / Umlage

Die Lohnfortzahlungsversicherung (LFZV) ist eine Versicherung für Sie als Arbeitgeber um Lohnausfallkosten aufgrund von Krankheit oder Mutterschaft (teilweise) aufzufangen. Die Beiträge zur LFZV heißen Umlage und sind an die Krankenkasse abzuführen, bei der Ihr Arbeitnehmer versichert ist.

Nach dem Gesetz zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen (AAG) werden zwei Ausgleichsverfahren unterschieden.

  • U1 - Erstattung im Krankheitsfall
  • U2 - Erstattung bei Schwangerschaft und Mutterschaft


Wann ist ein Arbeitgeber umlagepflichtig?

Zur U1 sind alle Arbeitgeber pflichtig, die regelmäßig nicht mehr als 30 Mitarbeiter beschäftigen.

Zur U2 sind alle Arbeitgeber pflichtig, unabhängig von der Anzahl Ihrer Mitarbeiter.


Wie hoch sind die Umlagebeiträge und wie werden sie berechnet?

Die Umlagebeiträge sind ausschließlich vom Arbeitgeber zu tragen und werden aus dem Brutto-Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers berechnet, nach welchem auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung berechnet werden. Einmalzahlungen sind nicht zu berücksichtigen.

Bei der BKK Akzo Nobel -Bayern- gelten ab 01.01.2010 folgende Beitragssätze:

  • U1 – 2,0% (bei 70% Erstattung)
  • U2 – 0,28% (bei 100% Erstattung)


Wie funktioniert die Erstattung?

Bei der U1 erstatten wir Ihnen 70% des Brutto-Arbeitsentgeltes für den Zeitraum in dem Ihr Arbeitnehmer krankgeschrieben war.

Bei der U2 erstatten wir Ihnen die Aufwendungen nach dem Mutterschutzgesetz in voller Höhe. Dies gilt für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld während der Schutzfrist und die Entgeltfortzahlung bei einem Beschäftigungsverbot einschl. der AG-Anteile zur Sozialversicherung.

Wenn Sie einen Erstattungsanspruch geltend machen wollen, müssen Sie immer einen Erstattungsantrag ausfüllen und, im Krankheitsfall (U1) zusammen mit einer Kopie der Krankmeldung, an uns schicken oder faxen.

Sie können zwischen Erstattung auf ein Bankkonto oder Verrechnung mit Ihrem Beitragskonto wählen. Sollten Sie sich für die Verrechnung entscheiden beachten Sie bitte, dass der Erstattungsantrag zwei Tage vor dem Fälligkeitstermin bei uns sein muss um eine rechtzeitige Gutschrift auf Ihrem Beitragskonto zu gewährleisten.


Haben Sie noch Fragen zur Lohnfortzahlungsversicherung?


Ansprechpartner

Erstattungsantrag-Mutterschaftöffnet neues Fenster

* * * Kein Zusatzbeitrag im Jahr 2010 ! * * *


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